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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Poehau - Deine Rückwand für den Onlineshop (AGB Poehau)
1 Allgemeines, Geltung der Bedingungen
1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und Poehau geschlossenen Verträge über den Verkauf und/oder Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB), ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Besteller sein Einverständnis mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgebend ist jeweils die bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden als Rahmenvereinbarung, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden; über Änderungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, welche wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder/und Leistung vorbehaltlos ausführen.
1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Darüber hinausgehende gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.7. Wird das Motiv des Kunden durch Poehau erstellt, so gelten die Nutzungsrechte nur innerhalb des Shops. Mit Einsendung von Druckdaten erklärt der Auftraggeber, dass die Daten sein Eigentum und frei von Rechten Dritter sind. Die Daten bleiben Eigentum des Kunden, er gibt die Rechte jedoch frei, damit Poehau hiermit arbeiten und Rückwände produzieren kann. Eine Zahlung für die Abtretung der Rechte wird weder für diesen noch für zukünftige Aufträge fällig. Die Abtretung der Nutzungsrechte der Druckdaten an Poehau kann vom Kunden jederzeit mit sofortiger Wirkung wieder entzogen werden. Dies bedarf der Textform.
1.8. Kratzer, Bläschen und Flecken in der Oberfläche sind dann reklamationsfähig, wenn Sie laut Fogra-Norm bei entsprechendem Betrachtungsabstand sichtbar sind. Die Bilddiagonale ist nach Fogra-Norm der Betrachtungsabstand. Wir behalten uns im Einzelfall vor, höherwertige Materialien als vom Kunden bestellt einzusetzen. Die hierfür anfallenden Mehrkosten werden nicht in Rechnung gestellt. Es gelten Maßtoleranzen von 1,5 %, mindestens jedoch von 2 mm. Dies bezieht sich vor allem auf das Format der Platten, als auch die Platzierung und den Durchmesser von Loch- und Steckdosenbohrungen. Bei beleuchteten Rückwänden aus ESG oder Acrylglas kann es in Ausnahmefällen produktionsbedingt zu Lufteinschlüssen kommen. Bis zu 4 Einschlüsse pro Meter liegen innerhalb der technischen Toleranz und sind nicht reklamierbar. Bei ESG-Scheiben kann es auch material- und herstellungsbedingt in sehr seltenen Fällen durch Nickelsulfideinschlüsse zu Spontanbrüchen kommen. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.
1.9. Die meisten Bildschirme sind nicht kalibriert und das, was Sie sehen, weicht von den tatsächlichen Farben leicht ab. In der Regel stellt das aber kein wirkliches Problem dar. Wir bitten Sie zu beachten, dass es sowohl bei den verwendeten Bildern selbst, wie auch bei unseren Materialien zu leichten Farbschwankungen kommen kann. Somit kann es selbst bei OptiWhite-Glas chargenbedingt zu Farbabweichungen im Glas kommen. Auch in OptiWhite-Glas ist ein minimaler Grünanteil enthalten, der je nach Charge schwankt. Deshalb kann es auch bei Nachbestellungen aus genannten Gründen zu kleinen Abweichungen kommen. Diese Schwankungen sind produktionsbedingt und stellen keinen Anspruch auf Reklamationen dar.
2 Vertragsschluss
2.1. Die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen richten sich ausschließlich an Kunden, welche Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Ein Vertrag kommt nur mit Unternehmern zustande.
2.2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen, Änderungen in Farbe, Form und/oder Gewicht bleiben in zumutbarem Rahmen vorbehalten. Angebotsunterlagen dienen der Information des Kunden, deren Inhalt stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Wir haften nicht für Äußerungen Dritter über die von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen, es sei denn, wir haben Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Katalog oder in unserem Internetauftritt stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Einladung an den Kunden, die im Katalog beschriebenen Produkte zu bestellen.
2.3. Die Bestellung des Kunden stellt das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die von uns angebotene Lieferung und/oder Leistung dar. Wir können das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang entweder schriftlich (Textform), z.B. durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Leistungsausführung erklären.
2.4. Wir behalten uns an allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen uns zustehende Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
3 Kaufpreis
3.1. Unsere Preise gelten ab Lager Zwickau ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.
Erfüllungsort ist unser Ladengeschäft in 08056 Zwickau. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen und wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt der Preisänderung. Wir behalten uns vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Kunden und vor Leistungserbringung, den Warenpreis in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (wie etwa bei Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund von Änderungen bei unseren Lieferanten erforderlich sind.
3.3. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit in der Auftragsbestätigung kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
3.4. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ein, wobei die Rechnung als anerkannt gilt, wenn nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widersprochen wird.
3.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig ist.
4 Liefer- und Leistungszeit
4.1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich, insbesondere in der Auftragsbestätigung als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
4.2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
4.3. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4.4. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.5. Unsere Haftung im Falle des Lieferverzuges ist auf typischerweise eintretende Schäden begrenzt, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf einer von uns oder uns zuzurechnenden Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
4.6. Die Rechte des Kunden gem. § 7 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
4.7. Befindet sich der Kunde am Fälligkeitstag in Annahmeverzug, so muss er dennoch den Kaufpreis zahlen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Wir werden in diesen Fällen die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Kunden vornehmen. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Ware auf Kosten des Kunden.
5 Gefahrübergang – Versand/Verpackung
5.1. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware geht auf den Kunden in dem Zeitpunkt über, in dem wir den Kunden darüber informieren, dass die Ware zur Abholung bereitsteht. Sofern die Lieferung auf Veranlassung des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort vorgenommen wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung der Ware oder die Verzögerungsgefahr in dem Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
5.2. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei Frachtfreilieferung – gehen zulasten des Kunden. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
5.3. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
5.4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
5.5. Auf Wunsch des Kunden versichern wir die Ware auf Kosten des Kunden.
5.6. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort dem den transportdurchführenden Spediteur oder Frachtführer schriftlich anzuzeigen.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Fall des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger angemessener Fristsetzung das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen bzw. heraus zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware oder deren Pfändung durch uns stellt einen Rücktritt vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Erlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
6.2. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Kunde die Ware treuhändig für uns halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als Eigentum des Verkäufers kennzeichnen. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind vom Kunden auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
6.3. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Kunde die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt treuhändig für uns halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten. Dies gilt nicht im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden.
6.4. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware durch den Kunden sind nicht zulässig.
6.5. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbes. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde ist nicht zur Abtretung der entstehenden Forderung an einen Dritten befugt. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
6.6. Sind die Vorbehaltswaren weiterverarbeitet und ist die Weiterverarbeitung auch mit Teilen, an denen wir kein Eigentum haben, erfolgt, so erwerben wir entsprechendes Teileigentum. Dasselbe soll gelten für den Fall der Vermischung. Ist im Fall der Vermischung die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so sind sich die Parteien einig, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertagung nehmen wir hiermit an. Der Kunde verwahrt unser so entstandenes Eigentum für uns.
6.7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die uns gehörenden Waren hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unser Eigentum (klageweise) durchsetzen können. Soweit der Kunde dem nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
6.8. Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die uns zustehenden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Wir treffen die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
7 Gewährleistung und Haftungsausschluss
7.1. Der Kunde muss die Ware im Sinne des § 377 HGB untersuchen und etwaige Rügen erheben. Er hat den Kaufgegenstand nach Ablieferung auf etwaige Mängel zu untersuchen und uns festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von drei Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von drei Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
7.2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt und uns mitgeteilt wird, sind wir nach unserer Wahl zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung berechtigt. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit, kann der Kunde nach seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder eine Minderung verlangen.
7.3. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
7.4. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt und soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, und soweit die erforderlichen Aufwendungen den Kaufpreis nicht übersteigen. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Bei so vereinbarten Rücksendungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben; diese beträgt bei originalverpackter Ware und unbeschädigter Verpackung 20 % des zurückgesandten Nettowarenwerts. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.
7.5. Wir haften nicht für Mängel, die sich aufgrund von Werbeaussagen des Kunden oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen ergeben, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Kunde gegenüber seinen weiteren Vertragspartnern eine besondere Garantie abgegeben hat. Unsere Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung gegenüber seinen Vertragspartner verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem an ihn gestellten Anspruch nicht erhoben hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde gegenüber seinen anderen Vertragspartnern Gewährleistungen erbringt, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
7.6. Wir haften unabhängig von vereinbarten Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, welche von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst sind. Für andere Schäden, welche auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist durch uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglicher Verpflichtungen verursachen, die nicht wesentlich sind, haften wir nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
7.7. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden, die nicht auf Mängeln beruhen und für die wir nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen haften, ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.8. Der Einsatz von Dicht- und Klebstoffen bei Glas und Acrylrückwänden führt zum Erlöschen der Garantie, sofern diese nicht von Poehau geprüft und schriftlich zugelassen wurden. Sofern nicht ausdrücklich zugelassen, sind die Platten nicht für den Außeneinsatz z. B. im Garten oder auf der Terrasse geeignet.
7.9. Eine gebuchte Langzeitgarantie bezieht sich ausschließlich auf UV-Beständigkeit.
8 Entsorgungspflichten nach dem ElektroG
8.1. Sofern es sich bei der gelieferten Ware um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne der Bestimmungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) vom 16.03.2005 (BGBl. I 2005, 762) handelt, übernimmt der gewerbliche Kunde die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns von etwaigen Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde hat gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe den Empfängern eine Weiterpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung vertraglich zu verpflichten, so hat er die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Unser Anspruch auf Übernahme und Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Gerätes (Ablaufhemmung). Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer an uns gerichteten schriftlichen Mitteilung des Kunden über die Nutzungsbeendigung. Wir behalten uns vor, mit dem Kunden im Einzelfall eine gesonderte, hiervon abweichende Vereinbarung über die Altgeräterücknahme zu treffen.
9 Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
9.1. Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des CISG. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zu Gunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
9.2. Sofern zwischen den Parteien ein Vertrag nicht oder nicht ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen wird, ist die deutsche Fassung des Vertragstextes und der allgemeinen Geschäftsbedingungen allein maßgeblich.
9.3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, erklären sich beide Parteien mit der ausschließlichen – auch internationalen – Zuständigkeit des Gerichtsstands an unserem Geschäftssitz einverstanden. Wir haben das Recht, auch am, für den Kunden zuständigen Gericht, zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
9.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
(Stand Oktober 2019)